Zugriff auf Kommunikationsdaten nun auch für „private Rechteinhaber“

Juli 6, 2007

„Die Bundesregierung befürwortet weitere Verschärfungen des Gesetzentwurfs. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats unterstützt sie die Forderung, auch privaten »Rechteinhabern« die Identifizierung von Internetnutzern zu ermöglichen, etwa um die Nutzung von Tauschbörsen im Internet abmahnen zu können. Selbst zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken will die Bundesregierung die Nutzung der Vorratsdaten zulassen.“ — vorratsdatenspeicherung.de

„Dies bestätigt unsere Warnung, dass alle Dämme brechen, sobald unser Kommunikationsverhalten erst einmal erfasst und protokolliert ist“, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

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